„Freuet euch des Herrn, ihr Gerechten“ – Der Beginn des Oratorios zum „Freuden-Mahle der Hrn. Bürger-Capitaines“ aus dem Jahre 1724 kann gleichsam als Leitsatz über einer ganzen Gruppe Telemannischer Werke stehen, die wie kaum eine zweite die politische, wirtschaftliche und kulturelle Situation, ja die gesamte Lebenswirklichkeit Hamburgs in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts widerzuspiegeln vermag: die sogenannten „Kapitänsmusiken“. Am 15. Oktober 1721 wurde Georg Philipp Telemann feierlich in sein Amt als Hamburger Stadtmusikdirektor eingeführt. Wenig später, 1723, begann dann die lange Reihe seiner aus Oratorio und Serenata bestehenden Festmusiken, die etwa ab 1740 im allgemeinen Sprachgebrauch die Bezeichnung „Kapitänsmusiken“ erhielten. Es ist in erster Linie dem Magdeburger Telemann-Forscher Willi Maertens zu danken, dass diese Werke der Vergessenheit entrissen, von Vorurteilen und von Falschaussagen befreit wurden und heute den ihnen gebührenden Platz in Telemanns Gesamtschaffen einnehmen können.